Fragen und Antworten

Sie haben Fragen zum Thema Deckungskarte bzw. eVB-Nummer?
In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Was ist eine Deckugnskarte?

Eine Deckungskarte galt vor Einführung der eVB-Nummer als Versicherungsbestätigung und musste bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt werden. Mit der Deckungskarte bestätigte der Fahrzeughalter den Abschluss einer gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung.

Seit 2018 wird der Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung mittels eVB-Nummer erbracht.

Wofür wird eine Deckungskarte benötigt?

Die Deckungskarte, jetzt elektronische Versicherungsbetätigung (eVB-Nummer) wird immer dann benötigt, wenn ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden soll und zwar unabhängig davon ob es sich um ein PKW, Motorrad oder Quad handelt.Die Deckungskarte bzw. die neue eVB-Nummer muss als Versicherungsnachweis bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Dies ist immer der Fall, wenn beispielsweise ein fabrikneues Kraftfahrzeug zugelassen wird. Aber auch bei Ummeldung eines Gebrauchten auf einen neuen Halter, sowie bei Wiederzulassung eines vorher stillgelegten Fahrzeugs wird ein Deckungskarte (eVB-Nummer) benötigt.

Wo bekomme ich die neue Deckungskarte?

Die neue Deckungskarte erhalten Sie von Ihrem jeweiligen Versicherungsunternehmen. Nachdem Sie eine passenden Tarif gefunden und online beantrag haben, wird Ihnen die elektronische Deckungskarte als eVB-Nummer innerhalb weniger Sekunden per E-Mail zugeschickt.

Sie brauchen nur noch die Nummer ausdrucken und sofort für die Zulassung Ihres Fahrzeuges verwenden.

Übrigens: Bei vielen Anbietern erhalten Sie die eVB-Nummer auf Wunsch auch per SMS.

Wie lange ist die elektronische Deckungskarte gültig?

Die Gültigkeit der elektronischen Deckungskarte ist Deutschlandweit bei allen Versicherungsgesellschaften gleich. Ab dem Tag der Ausstellung ist die Deckungskarte sechs Monate gültig und kann innerhalb dieses Zeitraum für die Zulassung eingesetzt werden.

Abweichung in der Gültigkeit gibt es allerdings bei Kurzzeitkennzeichen. Hier beträgt die Frist nur drei Monate.

Werden diese Fristen überschritten, verliert die elektronische Deckungskarte automatisch ihre Gültigkeit und muss bei Bedarf neu beantrag werden.

Was kostet die Deckungskarte?

Für die Ausstellung der Deckungskarte selbst entstehen Ihnen keine Kosten. Die elektronische Bestätigung wird vom Versicherer kostenlos übermittelt.

Für die Deckungskarte fallen keine zusätzlichen Kosten an, auch wenn sie nicht für die Zulassung eingesetzt wird.

Warum wurde die Deckungskarte durch die eVB-Nummer ersetzt?

Anlass für die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die am 1.März 2007 in Kraft getreten ist. Die Verordnung schreibt vor, den Daten- und Informationsaustausch zwischen Versicherer und den für die Überwachung des Versicherungsschutzes zuständigen Zulassungsbehörde vollständig elektronisch abzuwickeln.

Welche Vorteile bietet die eVB-Nummer gegenüber der Deckungskarte?

Durch die Umstellung auf das elektronische Verfahren wurde nicht nur die Warte- und Bearbeitungszeit in den Kfz-Zulassungsstellen verkürzt sondern auch der der Schutz vor Missbrauch von Kfz-Versicherungsbestätigungen deutlich erhöht.

Dem Versicherungsnehmer wird keine Deckungskarte in Papierform mehr ausgehändigt, sondern nur eine eVB-Nummer mitgeteilt und nur die Zulassungsbehörde kann mithilfe der eVB-Nummer auf die von der Versicherungsgesellschaft hinterlegte Versicherungsbestätigung zugreifen.

Ein weiterer Zugewinn durch die Umstellung auf das elektronische Verfahren besteht darin, dass jede Versicherungsbestätigung über die eVB-Nummer nur einem Halter zugeordnet wird. Auf diese Weise kann die Verkehrspolizei auch bei einer behaupteten Zulassungsfahrt bei der Zulassungsbehörde prüfen ob für den Halter eine elektronische Deckungskarte hinterlegt wurde.