Sie benötigen eine Deckungskarte?

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Bei Onlineabschluss erhalten Sie die Deckungskarte (eVB-Nummer) sofort online.

Deckugnskarte Online-Sofort-Service

Mit der Umstellung auf das elektronische Versicherungsbestätigungsverfahren ist es für jeden Fahrzeughalter möglich eine Deckungskarte, eVB-Nummer in wenigen Minuten auszudrucken.

Wenn Sie bei uns einen Online-Antrag stellen bekommen Sie Ihre Deckungskarte von den meisten Versicherern sofort online angezeigt und zwar auch an Wochenenden oder Feiertagen. Bei anderen Versicherungsgesellschaften wird die Deckungskarte an Werktagen innerhalb von 24 Stunden per E-Mail zugesandt.

Deckungskarte per Smartphone, Tablet oder PC

Eine Deckungskarte über das Internet zu beantragen geht einfach und schnell. Dies nicht nur mit dem Computer,sondern auch mit Tablet und Smartphone.

Hierzu einfach Versicherungstarife online vergleichen und den passenden Versicherungsschutz beantragen.

Im Anschluss wird die Deckungskarte bzw. eVB-Nummer ausgestellt und zusammen mit der Versicherungsbestätigung per E-Mail übermittelt.

Deckungskarte auf Wunsch auch per SMS

Auf Wunsch kann die Deckungskarte auch per SMS übermittelt werden. Dabei wird parallel zum E-Mail-Versand, die Versicherungsbestätigungsnummer an eine angegebene Handynummer per SMS verschickt.

Die eVB-Nummer ist nach Erhalt sofort gültig und kann für die Zulassung eines Fahrzeuges eingesetzt werden.

Dieser Service wird von vielen Versicherern bereits angeboten und ist komplett kostenlos.

So einfach geht´s:

Wie beantrage ich eine Deckungskarte?

1

Fahrzeug auswählen

Fahrzeug über Fahrzeugschein mittels HSN/TSN-Nummer auswählen. Sollten Sie keinen Fahrzeugschein zur Hand haben, können Sie das Fahrzeug über sich Suchfunktion nach Marke und Model auswählen.

2

Daten zum Fahrzeughalter eingeben

Es werden nur versicherungsrelevante Daten abgefragt. Eine Angabe von persönlichen Daten ist nicht erforderlich.

3

Versicherungumfang auswählen

Kfz-Haftpflichtversicherung mit oder ohne zusätzliche Kaskoversicherung, wählen Sie den gewünschten Versicherungsumfang aus.

4

Anbieber vergleichen

Vergleichen Sie aus über 300 Versicherungstarifen und finden Sie für sich den günstigen Versicherungsschutz.

5

Versicherungsschutz online beantragen

Haben Sie Ihren günstigen Wunschtarif gefunden, können Sie diesen gleich direkt online beantragen.

6

Deckungskarte (eVB-Nummer) erhalten

eVB-Nummer wird nach Antragstellung sofort übermittelt und kann gleich für die Zulassung eingesetzt werden.

Deckungskarte wurde von einer siebenstelligen Nummer abgelöst

Mit der am 01. März 2007 in Kraft getretenen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurde das Versicherungsbestätigungsverfahren komplett umgestellt und die Deckungskarte (früher Doppelkarte) wurde durch die elektronische Versicherungsbetätigung ersetzt. Denn die FZV schreibt vor, dass der Daten- und Informationsaustausch zwischen Versicherern und Zulassungsstelle vollständig elektronisch zu erfolgen hat.

Wurde früher die Deckungskarte in Papierform vom Versicherer ausgehändigt läuft das Bestätigungsverfahren seit dem 01. März 2008 komplett papierlos ab. Dem Versicherungsnehmer wird statt einer Deckungskarte nur noch eine siebenstellige Nummer mitgeteilt. Diese siebenstellige Nummer, VB-Nummer, dient als Nachweis einer Kfz-Versicherung und muss bei An- oder Ummeldung eines Kraftfahrzeuges der zuständigen Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Kfz-Zulassung nur bei Vorlage der Deckungskarte möglich

Wer ein Auto an- oder ummelden möchte muss der Zulassungsbehörde neben Halter- und Kraftfahrzeugdaten unbedingt eine eVB-Nummer vorlegen.

Mit der Deckungskarte erbringt der Fahrzeughalter den Nachweis über die Absicht eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abschließen zu wollen und die Versicherung bescheinigt damit, gegenüber der Zulassungsbehörde, das Kraftfahrzeug zu versichern. Liegt keine VB-Nummer bei der Zulassung vor, so wird die Zulassungsbehörde die Zulassung des Kraftfahrzeugs ablehnen.

Kfz-Zulassung ohne Deckungskarte

Wer ein Kfz an- oder ummelden will, muss der Zulassungsbehörde gegenüber eine Kfz-Versicherung nachweisen. Bis zum 01. März 2008 wurde der Nachweis durch eine Versicherungsbestätigungskarte, auch als Deckungskarte oder Doppelkarte bekannt, erbracht. Die Deckungskarte wurde dem Versicherten von der Versicherungsgesellschaft ausgehändigt und bestätigte einen vorläufigen Versicherungsschutz. Mit der Vorlage der Deckungskarte hat der Fahrzeughalter die Absicht bestätigt einen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer konkreten Versicherungsgesellschaft abzuschließen.

Seit dem 01.März 2008 ist die Vorlage der Deckungskarte in Papierform als solche nicht mehr erforderlich. Der Versicherer stellt eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (VB-Nummer) in einer zentralen Datenbank bereit. Die Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die elektronische Versicherungsbestätigung, früher Deckungskarte, direkt abrufen. Damit die elektronische Versicherungsbestätigung und der Fahrzeughalter zueinander finden, erhält der Fahrzeughalter von der Versicherungsgesellschaft eine eVB-Nummer, die er am Tag der Zulassung der zuständigen Zulassungsstelle nennen muss.